Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website
SR-Consulting.com erstellt Webseiten unter Berücksichtigung der Vorgaben für barrierefreien Zugang zu Internetangeboten. Unsere Seiten erfüllen grundsätzlich die Prioritätsstufe 1, soweit es technisch bereits möglich ist, auch die Stufen 2 bzw. 3.
Welche Vorteile haben barrierefreie Webseiten?
Für den Betreiber einer barrierefreien Website:
- Bessere Platzierung in Suchmaschinen.
- Schnellere Ladezeiten.
- Geringerer Aufwand für Pflege, Änderungen und Erweiterungen.
- Grössere Zielgruppe.
- Imagegewinn.
Für den Besucher einer barrierefreien Website:
- Zugang auch mit eingeschränkten Internetzugangsmöglichkeiten.
- Zugang unabhängig vom verwendeten System: normale Browser, Textbrowser, Internet über TV, Pocket PC und PDA, Handy, Kfz-Bordcomputer etc.
- Bessere Bedienbarkeit für Benutzer mit körperlichen Einschränkungen.
Wie können Sie die Vorteile unserer barrierefreien Seiten nutzen?
Einer barrierefreien Website merkt man, wenn man sie mit einem normalen Browser besucht, zunächst gar nicht an, dass sie barrierefrei ist. Wo keine Stolpersteine sind, fällt einem auch nicht auf, dass keine da sind. Vorteile barrierefreier Seiten zeigen sich in benutzerfreundlichen Details wie diesen:
- Sie können sich die Schriftgrösse einstellen, wenn Ihnen unsere Standardeinstellungen zu klein (oder gar zu gross) sind. Sowohl im Internet Explorer wie in Netscape / Mozilla gehen Sie dazu auf "Ansicht" und verändern den Schriftgrad zu größer oder kleiner.
- Alle Seiten können über die Druckfunktion des Browsers automatisch in einer Form gedruckt werden, die teure Farbtinte spart und keine Teile der Seiten abschneidet.
- Unabhängig von Ihrer eingestellten Bildschirmauflösung werden unsere Seiten immer in der optimalen Breite präsentiert, so dass Sie nicht horizontal scrollen müssen.
Die zugrundeliegenden Richtlinien für barrierefreie Seiten sind die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV - veröffentlicht am 17. Juli 2002 vom Bundesministerium des Innern sowie die Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0, Übersetzung der englischsprachigen Web Content Accessibility Guidelines 1.0 - WCAG - veröffentlicht am 05. Mai 1999 vom World Wide Web Consortium (W3C).
Das W3C hat den Checkpunkten der Richtlinie drei Prioritätsstufen zugeordnet, abhängig von ihrem Einfluss auf die Zugänglichkeit:
- Priorität 1 - dieser Checkpunkt muss erfüllt sein, sonst ist es für eine oder mehrere Benutzergruppen unmöglich, auf die Inhalte der Webseite zuzugreifen.
- Priorität 2 - dieser Checkpunkt sollte erfüllt sein, sonst wird es für eine oder mehrere Benutzergruppen schwierig, auf die Inhalte der Webseite zuzugreifen.
- Priorität 3 - dieser Checkpunkt kann erfüllt sein, da dies den Zugriff auf die Inhalte der Webseite erleichtert.
Die BITV gliedert die Checkpunkte in 2 Prioritätsstufen. Obwohl diese Verordnung derzeit erst Internetauftritte und öffentlich zugängliche mittels Informationstechnik realisierte Angebote der Behörden der Bundesverwaltung betrifft, werden auch die von uns erstellten privaten und kommerziellen Internetangebote nach diesen Richtlinien gestaltet.
Die folgenden Ausführungen erläutern, wie die auf SR-Consulting.com bereitgestellten Angebote die 14 Zugänglichkeitsrichtlinien und die BITV erfüllen und nennen die entsprechenden Checkpunkte der WCAG und BITV.
Richtlinie 1: Stellen Sie äquivalente Alternativen für Audio- und visuellen Inhalt bereit.
Stellen Sie Inhalt bereit, der, wenn er dem Benutzer präsentiert wird, im Wesentlichen dieselbe Funktion oder denselben Zweck erfüllt wie der Audio- oder visuelle Inhalt.
Wir verwenden das "alt"-Attribut als Text-Alternative für Bilder. Komplexere Bilder oder Animationen erläutern wir im "longdesc"-Attribut oder über einen Link zu einer Datei mit ausführlicher Textbeschreibung.
WCAG 1.1, 1.2, 1.4 (Priorität 1) / BITV 1.1, 1.2, 1.4 (Priorität 1)
Richtlinie 2: Verlassen Sie sich nicht auf Farbe allein.
Sorgen Sie dafür, dass Text und Grafik verständlich sind, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden.
Wenn wir Farbe benutzen, um Informationen auszuzeichnen, verwenden wir zusätzlich entsprechende Elemente im Quelltext oder Umschreibungen, so daß die Information auch ohne Farbe verfügbar ist.
Wir achten auf ausreichenden Kontrast von Vorder- und Hintergrundfarbe und sorgen dafür, daß Texte und Bilder auch auf Schwarzweissbildschirmen betrachtet werden können.
WCAG 2.1, 2.2, (Priorität 1, 2, 3) / BITV 2.1, 2.2, (Priorität 1, 2)
Richtlinie 3: Verwenden Sie Markup und Stylesheets und tun Sie dies auf korrekte Weise.
Verwenden Sie in Dokumenten die korrekten Struktur-Elemente. Beeinflussen Sie die Präsentation mit Stylesheets anstelle von Präsentations-Elementen und -Attributen.
Wir erstellen Webseiten in validem HTML bzw. XHTML und verwenden CSS zur Gestaltung der Seiten. Schriftgrössen geben wir in relativen Einheiten an, um den Benutzern eine Skalierung nach ihren Sehgewohnheiten zu ermöglichen. Zur Strukturierung der Inhalte verwenden wir die entsprechenden HTML / XHTML-Elemente gemäß ihrer Spezifikation, so daß der Zusammenhang der Inhalte auch ohne Stylesheet zu erkennen ist.
WCAG 3.1 - 3.7, (Priorität 2) / BITV 3.1 - 3.7, (Priorität 1, 2)
Richtlinie 4: Verdeutlichen Sie die Verwendung natürlicher Sprache.
Verwenden Sie Markup, der die Aussprache oder Interpretation abgekürzten oder fremdsprachigen Texts erleichtert.
Die vorherrschend natürliche Sprache des Dokumentes wird im Quelltext kenntlich gemacht. Wenn innerhalb einer Seite die Sprache des Dokumententextes geändert wird, kennzeichnen wir dies durch ein entsprechendes Sprachattribut, damit Hilfstechnologien mit Sprachbibliotheken diesen Wechsel erkennen.
WCAG 4.1, 4.3, (Priorität 1, 3) / BITV 4.1 - 4.3, (Priorität 1, 2)
Richtlinie 5: Erstellen Sie Tabellen, die geschmeidig transformieren.
Sorgen Sie dafür, dass Tabellen den nötigen Markup haben, um von zugänglichen Browsern transformiert werden zu können.
Tabellen setzen wir zur tabellarischen Darstellung von Daten und nicht für Layoutzwecke ein. Durch den Einsatz der Tabellenelemente gemäß ihrer Spezifikation sorgen wir dafür, daß Zusammenhänge der Tabellenzellen auch beim Vorlesen des Dokumententextes erhalten bleiben.
WCAG 5.1 - 5.4, (Priorität 1, 2) / BITV 5.1 - 5.4, (Priorität 1)
Richtlinie 6: Sorgen Sie dafür, dass Seiten, die neue Technologien verwenden, geschmeidig transformieren.
Sorgen Sie dafür, dass Seiten auch dann zugänglich sind, wenn neuere Technologien nicht unterstützt werden oder abgeschaltet sind.
Das Layout unserer Webseiten ist vollständig unter Verwendung von CSS erstellt. Ältere Browser und Hilfstechnologien können Stylesheets jedoch nicht richtig oder gar nicht anzeigen. Deshalb achten wir darauf, dass alle Dokumente durch logischen Aufbau auch ohne die Verwendung der Stylesheets gelesen und verstanden werden können.
Beim Einsatz von Javascript bieten wir eine Alternative, die auch dann den Zugang zu den angebotenen Informationen gewährleistet, wenn Javascript ausgeschaltet ist oder nicht unterstützt wird.
WCAG 6.1 - 6.3, (Priorität 1) / BITV 6.1 - 6.3, (Priorität 1)
Richtlinie 7: Sorgen Sie für eine Kontrolle des Benutzers über zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts.
Sorgen Sie dafür, dass bewegte, scrollende oder sich automatisch ändernde Objekte oder Seiten angehalten oder gestoppt werden können.
Wir verwenden keine Elemente mit Blitz- oder Flackereffekten, keine automatischen Aktualisierungen und keine automatischen Weiterleitungen.
WCAG 7.1 - 7.5, (Priorität 1, 2) / BITV 7.1 - 7.5, (Priorität 1)
Richtlinie 8: Sorgen Sie für direkte Zugänglichkeit eingebetteter Benutzerschnittstellen.
Sorgen Sie dafür, dass die Benutzerschnittstelle den Prinzipien zugänglichen Designs folgt: geräteunabhängiger Zugriff auf die Funktionalität, Bedienbarkeit über die Tastatur usw.
Wir verwenden keine eingebetteten Objekte, die nicht zugänglich sind.
WCAG 8.1 (Priorität 1) / BITV 8.1 (Priorität 1)
Richtlinie 9: Wählen Sie ein geräteunabhängiges Design.
Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind.
Durch Text-Äquivalente für Bilder, die als Links benutzt werden, können diese Links auch ohne Zeigegerät benutzt werden. Ein logischer Navigationsaufbau unterstützt eine sinnvolle Navigation auch über die Tabulator-Taste.
WCAG 9.4 (Priorität 3) / BITV 9.4 (Priorität 2)
Richtlinie 10: Verwenden Sie Interim-Lösungen.
Verwenden Sie Interim-Zugänglichkeitslösungen, damit assistive Technologien und ältere Browser korrekt funktionieren.
Wenn Angebote in einem neuen Fenster geöffnet werden, wird der Benutzer vorher darüber informiert. Formularelemente erhalten eine korrekt positionierte Beschriftung.
WCAG 10.1, 10.2 (Priorität 2) / BITV 10.1, 10.2 (Priorität 1)
Richtlinie 11: Verwenden Sie W3C-Technologien und -Richtlinien.
Wir verwenden auf unseren Webseiten W3C-Technologien entsprechend ihren Spezifikationen und beachten die Zugänglichkeitsrichtlinien. Bei Angeboten, die diesen Formaten nicht entsprechen, bieten wir äquivalente zugängliche Formate bzw. Funktionalitäten. Bei unseren aktuellen Seiten ist dies jedoch nicht erforderlich.
WCAG 11.1, 11.2, 11.4 (Priorität 1, 2) / BITV 11.1 - 11.3 (Priorität 1)
Richtlinie 12: Stellen Sie Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereit.
Frames, die eine Erläuterung ihrer Beziehungen untereinander erfordern, werden von uns nicht verwendet.
Informationsblöcke werden gruppiert und mit Beschriftungen versehen.
WCAG 12.3, 12.4 (Priorität 2) / BITV 12.3 - 12.4 (Priorität 1)
Richtlinie 13: Stellen Sie klare Navigationsmechanismen bereit.
Unsere Seiten sind über eine konsistente Navigation zu erreichen. Eine Sitemap bietet zusätzlich einen Überblick über die Seitenstruktur. Linktexte identifizieren aussagekräftig das Ziel jedes Links. In den Meta-Daten werden zusätzlich Informationen zu den Seiten bereitgestellt.
WCAG 13.1 - 13.4, (Priorität 2) / BITV 13.1 - 13.4 (Priorität 1)
Richtlinie 14: Sorgen Sie dafür, dass Dokumente klar und einfach gehalten sind.
Unsere Seiten behandeln vornehmlich die Bereiche Shopsysteme, Webentwicklung und Beratung. Daher werden zum Teil Ausdrücke und ein Jargon aus diesen Fachbereichen verwendet. Durch Erklärungstexte, die beim Überfahren mit der Maus sichtbar werden bzw. im Quelltext als solche gekennzeichnet sind, werden zusätzliche Erläuterungen zu Fachbegriffen angeboten.
WCAG 14.1 (Priorität 1) / BITV 14.1 (Priorität 1)